Rechtsprechung
RG, 12.05.1925 - III 304/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Schadensersatzansprüche stehen den Hinterbliebenen eines Beamten zu, dessen Tod dadurch herbeigeführt worden ist, daß der Staat die ihm seinen Beamten gegenüber obliegende Fürsorgepflicht verletzt hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beamtenhinterbliebene
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 22
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57
Lastenausgleichsprätendentenstreit
Denn eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn, wie es hier der Fall ist, das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG JW 1927, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachweisen, insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt). - BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden
Ebenfalls ist allgemein anerkannt, dass diese Grundsätze auch im Bereich des öffentlichen Rechts anzuwenden sind (RGZ 111, 22 [23]und 112, 290 [297]; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 1954 S. 971). - OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung
Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294). - OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09
Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des …
Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294). - BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56
Schadensersatzpflicht des Vormunds
Soweit die genannten Vorschriften dem mittelbar Geschädigten einen Ersatzanspruch gewähren, hat die Rechtsprechung sie in rechtsähnlichen Fällen, etwa bei gewissen Werkverträgen, bei auftragloser Geschäftsführung und in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen für anwendbar erklärt (RGZ 111, 22; 112, 290 [297]; 159, 268 [271]; 167, 85 [89]; BGHZ 5, 62 [65]; 18, 286 [289]).